Professionelle Steuerberatung für Angestellte, Selbständige oder KMU zeichnet sich durch eine konsequente und langfristige Planung aus. Wir analysieren Ihre gegenwärtige Situation und definieren mit Ihnen die Zielvorstellungen für eine nachhaltige Kostenoptimierung.
Als Steuerberater vertreten wir Sie in sämtlichen Steuerbelangen bei den entsprechenden Behörden und Ämtern. Als Schnittstelle zwischen Ihnen und den Versicherungen kümmern wir uns auch um alle versicherungsrelevanten Themen und füllen Ihre Steuererklärung gemäss den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen aus.
Steuererklärung machen lassen
Wir haben für Sie ein Ablaufdiagramm erstellt, welches die Vorgehensweise erklärt.
Auf dieser Checkliste finden Sie alle relevanten Unterlagen und Informationen, die wir zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung benötigen.
Über folgenden Link gelangen Sie zum Formular Ausgleichskasse Luzern. Das Gesuch zur Prämienverbilligung sollte innerhalb der ordentlichen Einreichefrist bis 31. Oktober des Vorjahres eingereicht werden (z.B. Prämienverbilligung 2020 - Einreichefrist bis 31. Oktober 2019).
Fragen und Antworten zu Steuern und Steuererklärung
- Wer muss in der Schweiz Steuern bezahlen?
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Steuerpflichtig sind natürliche Personen mit Wohnsitz oder steuerrechtlichem Aufenthalt in der Schweiz. Selbstständigerwerbende müssen Einkommens- und Vermögensteuern bezahlen. Sie können analog einem Unternehmen bei den Steuern alles absetzen, was geschäftsmässig begründet ist.
Bei den Steuern wird unterschieden zwischen
- Einkommens- und Vermögenssteuern bei natürlichen Personen
- Gewinn- und Kapitalsteuern bei juristischen Personen
- Was ist die Mehrwertsteuer? Ist unser Unternehmen pflichtig?
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Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine allgemeine Verbrauchs- und Konsumsteuer und wird auf den Endkonsumenten übertragen. Es wird zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer unterschieden. Die Mehrwertsteuer wird auf den Umsatz geschuldet. Im Gegenzug kann die Vorsteuer auf geschäftsmässig begründete Aufwände abgezogen werden.
Grundsätzlich sind alle Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform mehrwertsteuerpflichtig. Beträgt der Jahresumsatz aus steuerbaren Lieferungen und Leistungen weniger als CHF 100'000 pro Jahr ist das Unternehmen von der Mehrwertsteuerpflicht befreit.
- Warum muss eine GmbH oder AG Steuern bezahlen?
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Anders als bei Personengesellschaften besteht bei der Aktiengesellschaft und der GmbH eine klare Trennung zwischen Privatem und Geschäft. Die Kapitalgesellschaften werden als Unternehmen besteuert, Aktionär und Gesellschafter separat als Privatpersonen.
Diese klare Trennung führt also zu einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung. Das heisst es wird einerseits der Reingewinn bei der AG besteuert und andererseits fallen beim Aktionär Einkommenssteuern auf die ausgeschüttete Dividende an.
Gleich verhält es sich mit dem Kapital. Bei der Kapitalgesellschaft sind darauf Kapitalsteuern zu bezahlen und beim Aktionär Vermögenssteuern aufgrund des Aktienwerts.
- Lohnt es sich für mich als Privatperson die Steuererklärung von einem Treuhandbüro ausfüllen zu lassen?
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Eine Steuerberatung lohnt sich, wenn Sie…
- unsicher sind, ob Sie alles richtig ausgefüllt haben
- komplizierte Steuerverhältnisse haben
- veränderte Steuerverhältnisse aufweisen
- keine Zeit und keine Lust haben, sich mit den Steuern auseinanderzusetzen
Eine Steuerberatung zahlt sich häufig aus, denn der Steuerberater findet auch bei vermeintlich einfachen Steuererklärungen Optimierungspotential. Eine einmalige Beratung kann sich auch für Personen lohnen, welche die Steuererklärung gerne selbst ausfüllen. Dadurch lässt sich die Steuererklärung auf viele Jahre hinaus optimieren.
- Wie kann idea Treuhand sich für Sie einsetzen?
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- Steuerplanung und -optimierung unter Einbezug der Vorsorgeplanung
- Beratung in Erbschafts-, Schenkungs-, Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuerfragen
- Erstellen von Steuererklärungen und Überprüfung von Steuerveranlagungen
- Vertretung vor Steuerbehörden
- Beratung bei Nachfolgeplanungen
- Beratung bei Sondersteuern
- Steuerplanung und -optimierung